Honorar
Tätigkeiten im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen
werden auch als Vorbehaltsaufgaben bzw. originäre gesetzliche Aufgaben
bezeichnet. Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen
auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium
der Finanzen erlassenen Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Die Abrechnung erfolgt nach der gesetzlichen Gebührenverordnung für
Steuerberater (StBVV). Diese Gebührenverordnung bemisst die abzurechnenden
Gebühren im wesentlichen am Gegenstandswert der erbrachten Leistungen.
Für Leistungen auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben kann der Steuerberater
nur dann eine höhere Gebühr, als sie sich aus der StBVV ergibt,
fordern, wenn dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist
(§ 4 Abs. 1 StBVV).